Individuelle Farbgestaltung für Ihren Lebensraum
Steuern sparen
Der Gesetzgeber sieht seit 2006 einen Steuerbonus für Handwerksleistungen
(§ 35a Absatz 2 S.2 EStG) vor. Dieser wird bei Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers gewährt.
Der Bonus beträgt 20 Prozent von max. 6000 € im Kalenderjahr, d.h. max. 1200 € Steuerersparnis.
Ein ausführliches Merkblatt erhält jeder Kunde bei privaten Renovierungsarbeiten.
Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen
Beispiel:
Der Malermeister renoviert Ihr Wohnzimmer und stellt eine Rechnung über 2.000 € zzgl. 19% MwSt. (380 €). Die Materialkosten belaufen sich auf 500 €, die Arbeitskosten auf 1.500 €. Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
1.500 € zzgl. 19% MwSt. (285 €) = 1.785 € x 20% Förderung = 357 € Steuerbonus
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist Additiv, d.h. Sie können auch andere Handwerksrechnungen im laufenden Jahr einreichen.
Malermeister Frank Volland
Salvador-Allende-Str. 79
12559 Berlin
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030 - 6432 6452